Das Erbrecht ist ein komplexes und besonders konfliktreiches Rechtsgebiet.

Die Einzelheiten des Erbrechts sind für Laien oft schwer zu durchschauen, so dass viele ihren Nachlass überhaupt nicht regeln oder aber unklare oder unwirksame Regelungen treffen.

Wer sich hierzu frühzeitig beraten lässt, kann seinen Angehörigen viele unnötige Streitigkeiten ersparen.
Ein wichtiger Bereich der erbrechtlichen Beratung ist daher die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten in Erbauseinandersetzungsfällen.

Häufige Problemkreise nach einem Erbfall sind insbesondere:
  • Klärung der Erbenstellung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Einforderung von Vermächtnissen
  • Anrechnung von Schenkungen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Auskunftsansprüche der Erben
  • Anfechtung von Testamenten
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbscheinserteilungsverfahren
Zunehmend gewinnen heute im Erbrecht auch ausländische Rechtsnormen an Bedeutung. Auch in diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne.