Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten in allen fünf Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Im konkreten Fall greifen diese oftmals ineinander. In letzter Zeit tauchen auch immer mehr spezifische Probleme im Bereich des Internets auf, die meist ebenfalls in einem der folgenden Bereiche zu verorten sind:

 

Wettbewerbsrecht:

War Ihr Unternehmen schon einmal von irreführender oder vergleichender Werbung betroffen? Müssen Sie Probleme der Produktnachahmung lösen? Wollen Sie sich gegen das Abwerben von Arbeitnehmern wehren?

Die alltägliche Wettbewerbspraxis bringt diese und noch andere Fragestellungen mit sich. Besonders kritisch sind diese Fälle für kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelhändler, denen eine Verletzung der wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln durch die Konkurrenz meist großen Schaden zufügt. Unsere Kanzlei betreut Mandanten darin, sich gegen Verstöße des Wettbewerbsrechts zu wehren und zum Beispiel einen Konkurrenten abzumahnen oder eine ungerechtfertigte Abmahnung durch einen Mitbewerber abzuwenden.

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Kennzeichenrecht:

Ihre Marke wird unberechtigt von einem anderen im Internet oder in der Zeitung verwendet? Sie haben eine firmeneigene Internetdomain und wollen diese als Marke schützen lassen?

Die Marke, der Firmenname oder die Internetdomain bilden sowohl für den Einzelhändler als auch für das Industrieunternehmen relevantes Kapital. Entsprechend wichtig sind die Markenanmeldung, aber auch der Markenverletzungsprozess oder die Verhandlungen über die Nutzungsmöglichkeit einer Marke. Die Kanzlei bietet in diesem Bereich umfassende Betreuung an.

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Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht:

Sie haben eine kreative Arbeit abgeliefert und nun wird diese ohne Ihre Zustimmung verwendet? Sie wollen die Lizenz an einer Computersoftware erwerben?

Nicht nur Filme und Fernsehsendungen, auch Musik und Werbegraphiken sind Gegenstand des Urheberrechts. Betroffen von Streitigkeiten sind damit nicht nur große Unternehmen, sondern auch der einzelne Designer. Ebenfalls urheberrechtlichen Schutz genießt die erstellte Computersoftware. Unsere Kanzlei ist im Bereich der Gestaltung von Lizenzverträgen wie auch als Vertreter im Schutzrechtsverletzungsprozess tätig und führt gegebenenfalls den Interessenausgleich zwischen dem Urheber und seinem Geschäftspartner, der Rechte an dem Werk erworben hat oder erwerben will, herbei.

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Kartellrecht:

Sie wollen eine Lizenz vergeben und Ihre Verträge neu gestalten? Der Vertriebsvertrag der von Ihrem Vertragspartner vorgelegt wurde, kommt Ihnen seltsam vor?

Kartellrechtliche Fragestellungen tauchen nicht nur bei den weithin bekannten Fusionen von Großunternehmen auf. Gerade bei der Gestaltung von Lizenz- oder Vertriebsverträgen von kleineren und mittleren Unternehmen kann es zu deutschen und EU-kartellrechtlichen Problemen kommen. Preisbindungen, Wettbewerbsverbote sowie mengenmäßige Beschränkungen können kartellrechtlich relevant werden, auch wenn dabei immer die Gestaltungsfreiheit bei der Vergabe von Lizenzen zu beachten ist. Insbesondere im Bereich dieser vertragsrechtlichen Fragestellungen bietet die Kanzlei umfassende Beratung an.

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Patent-, Gebrauchsmuster - und Arbeitnehmererfinderrecht:

Ihre Erfindung ist patentiert und wird dennoch ohne Ihre Zustimmung verwendet? Sie haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine Erfindung gemacht und wollen dies nun mit dem Arbeitgeber regeln?

Vor den spezialisierten Kammern, dem Deutschen und Europäischen Patentamt ist juristische Unterstützung in einem Patentverletzungsverfahren unverzichtbar. Wir helfen Ihnen aber auch, das Arbeitnehmererfinderrecht auf schutzfähige Arbeitsergebnisse anzuwenden und die wirtschaftlichen Werte zu sichern. Ziel ist es, im System von wechselseitigen Rechten und Pflichten den Interessen beider Parteien zu genügen. Die Kanzlei ist hier sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber bei der Sicherung der jeweiligen Rechte tätig.